Themen
SEPA
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
ab 1. August 2014 sind Zahlungsverfahren ohne SEPA für Unternehmen nicht mehr möglich
Das Europäische Parlament hat am 14. Februar 2012 die Verordnung zum Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum – kurz: SEPA (Single Euro Payments Area) – verabschiedet.
SEPA soll den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in Europa schneller, sicherer und billiger machen, indem europaweit eine einheitliche Kontonummer (IBAN=International Bank Account Number) genutzt wird.
Stellen Sie jetzt auf SEPA um
Die HS Programme zur Finanzbuchhaltung sind fit für Lastschriften und Überweisungen nach dem SEPA-Verfahren.
Prüfen Sie daher jetzt, ob bei allen Kunden, Lieferanten, Vermietern, Finanzämtern, Mitarbeitern, Mitgliedern usw. die IBANs korrekt hinterlegt sind.
SEPA-Lastschrift ohne Last – mit dem HS Erweiterungsmodul "Mandate - Lastschriften"
Mit der Einführung der SEPA-Lastschrift entstehen neue administrative Anforderungen für Ihr Unternehmen. So benötigen sie für jeden Erstlastschrifteinzug eine vom Zahlungspflichtigen unterschriebene Ermächtigung: das SEPA-Lastschriftmandat.
Sämtliche Mandate müssen einschließlich ihrer Historie archiviert werden, damit sie der Debitor-Bank auf Anforderung vorgelegt werden können. Zudem ist ein Wiedervorlagesystem erforderlich, da ablaufende Mandate rechtzeitig zu erneuern sind.
Das HS Erweiterungsmodul "Mandate - Lastschriften" erleichtert Ihnen den Umgang mit SEPA-Lastschriftmandaten deutlich. Alle Schritte – von der Erzeugung über den Versand bis zur Verwaltung der Mandate – lassen sich mithilfe der Software komfortabel und weitgehend automatisiert erledigen.
Außerdem können Sie die erteilten Mandate mit dem HS Dokumentenmanagement strukturiert und sicher archivieren. Besonders großes Zeitsparpotenzial bietet das Modul Unternehmen und Vereinen, die in größerem Umfang SEPA-Lastschriften verarbeiten.