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Digitale Krankmeldung – der "gelbe Schein" soll abgeschafft werden
Das Bundeskabinett hat am 18.09.2019 dem Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie zugestimmt.

In dem Gesetzentwurf sind einige Maßnahmen zur Bürokratieentlastung enthalten.

 

So soll ab Januar 2021 der „gelbe Schein“ aus Papier abgeschafft und durch ein elektronisches Meldeverfahren abgelöst werden.

Bisher muss ein Exemplar des „gelben Scheins“ an die Krankenkasse geschickt werden, ein Exemplar erhält der Arbeitgeber und eine Ausfertigung erhält der Arbeitnehmer für seine persönlichen Unterlagen.

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​Auszug aus dem Gesetzentwurf:

Daher wird mit dem BEG III ein bereits zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern bestehendes, bewährtes und leistungsfähiges elektronisches Meldeverfahren dahingehend erweitert, dass die Einreichung des "gelben Zettels" durch den Arbeitnehmer entfallen kann.

Künftig rufen die Arbeitgeber nach Erhalt der Anzeige der Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitnehmer bei den Krankenkassen elektronisch die Daten zu Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung ab. Durch die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden sowohl die Unternehmen als auch ihre Mitarbeiter erheblich entlastet.

Pilotprojket läuft bereits

Bei der Techniker Krankenkasse (TK) gibt es bereits ein Pilotprojekt für eine digitale Krankmeldung, dieses soll in Zukunft für alle gesetzlich Versicherten gelten. Künftig würden dann die Krankenkassen den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informieren.

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